Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Helvetia Nachlass GmbH (nachfolgend "Helvetia Nachlass" oder "wir") und unseren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie").
Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen oder der Nutzung unserer Website erkennen Sie diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Leistungsumfang
Helvetia Nachlass bietet Beratungs- und Planungsdienstleistungen im Bereich der Nachlassplanung und -gestaltung an. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Beratungsvertrag, den Leistungsbeschreibungen oder den Angeboten von Helvetia Nachlass.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Helvetia Nachlass keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern lediglich die vereinbarten Dienstleistungen. Alle Empfehlungen und Informationen von Helvetia Nachlass sind unverbindlich und müssen vom Kunden eigenverantwortlich geprüft werden.
2.1 Nachlassplanung und -beratung
Unsere Nachlassplanung und -beratung umfasst in der Regel die folgenden Leistungen, sofern nicht anders vereinbart:
- Analyse der persönlichen und vermögensrechtlichen Situation des Kunden
- Aufzeigen von Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung steuerrechtlicher, erbrechtlicher und weiterer relevanter rechtlicher Aspekte
- Erarbeitung individueller Gestaltungsvorschläge
- Unterstützung bei der Umsetzung der gewählten Gestaltung
2.2 Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Helvetia Nachlass behält sich vor, die Erbringung der geänderten oder zusätzlichen Leistungen von einer angemessenen Anpassung der Vergütung abhängig zu machen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen aktiv mitzuwirken und Helvetia Nachlass alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat Helvetia Nachlass unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die für die Erbringung der Dienstleistungen relevant sein könnten, insbesondere Änderungen der persönlichen oder vermögensrechtlichen Verhältnisse.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann Helvetia Nachlass eine angemessene Vergütung für den Mehraufwand verlangen und vereinbarte Fristen entsprechend verlängern.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütung
Die Vergütung für die von Helvetia Nachlass zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im Beratungsvertrag oder im Angebot vereinbarten Sätzen. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen von Helvetia Nachlass sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Helvetia Nachlass berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
4.3 Auslagen und Nebenkosten
Auslagen und Nebenkosten, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen (z.B. Notarkosten, Gebühren für Register- oder Grundbucheintragungen, Reisekosten), werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
5. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Helvetia Nachlass ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Helvetia Nachlass bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, kann jedoch keine Gewähr für deren Einhaltung übernehmen, insbesondere wenn die Einhaltung von der Mitwirkung Dritter abhängt.
Wird ein verbindlich vereinbarter Termin aus Gründen, die Helvetia Nachlass zu vertreten hat, nicht eingehalten, so hat der Kunde Helvetia Nachlass eine angemessene Nachfrist zu setzen.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Helvetia Nachlass verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu verwenden. Die Datenschutzbestimmungen von Helvetia Nachlass finden Anwendung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Helvetia Nachlass die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Helvetia Nachlass ist berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist (z.B. an Notare, Steuerberater oder andere Berater).
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Gewährleistung
Helvetia Nachlass erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Gewährleistung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen.
7.2 Haftung
Helvetia Nachlass haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Helvetia Nachlass nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch bis zur Höhe des gezahlten Honorars.
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Helvetia Nachlass.
7.3 Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Schäden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle von Helvetia Nachlass erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das auf den vertraglichen Zweck beschränkt ist.
Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Helvetia Nachlass zulässig.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer richtet sich nach den im Beratungsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
9.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht behebt.
9.3 Form der Kündigung
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Referenzen
Helvetia Nachlass ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und in anonymisierter Form über die erbrachten Leistungen zu berichten, soweit keine vertraulichen Informationen des Kunden betroffen sind.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Helvetia Nachlass, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.
11.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.5 Vollständigkeit
Diese AGB und der Beratungsvertrag enthalten alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.